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1 Allgemeines

1.1 Die nachstehenden Bedingungen für Dienstleistungen gelten für alle von DLS-Nief ( im folgenden "AN" genannt) erbrachten Dienstleistungen, wenn auf diese im Angebot oder der Auftragsbestätigung Bezug genommen wird. Diese Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen gelten auch, wenn der Auftraggeber ( im folgenden "AG" genannt) in seinen Geschäftsbedingungen die Gültigkeit unserer Geschäftsbedingungen ausschließt und DLS-Nief dem nicht bei Vertragsabschluss ausdrücklich widerspricht. Etwaigen Vertragsbedingungen des AG widerspricht DLS-Nief hiermit.

1.2 An Kostenvoranschlägen, Angeboten, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der AN alle Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die dem Angebot beigefügten Unterlagen sind, wenn der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich an den AN zurückzugeben.  

1.3 Die Weitergabe eines Angebotes an Dritte ohne unsere Zustimmung verpflichtet den Weitergebenden zur Leistung von Schadensersatz bis zur Höhe der vollen Dienstleistungsgebühr (möglicher Verlust), falls daraufhin kein Vertrag zwischen dem Dritten und AN zustande kommt.2 Vertragsabschluss

2.1 Maßgeblich für die Verpflichtung zur Erbringung von Dienstleistungen ist die schriftlich erteilte Auftragsbestätigung.

2.2 Art und Ausführung der Aufgabenstellung sowie der Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen im einzelnen ergeben sich aus der mit dem AG getroffenen schriftlichen Vereinbarungen

2.3 Bestellungen, die den Vertretern des AN erteilt werden, sind erst nach Auftragsbestätigung durch den AN verbindlich. Mündliche Abreden und nachträgliche Vertragsänderungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Dasselbe gilt für zugesicherte Eigenschaften der Leistung.

3 LEISTUNGSERBRINGUNG

3.1 Der AN wird seine Leistungen nach dem Stand der Technik gemäß der Aufgabenstellung erbringen.Vorgaben des AG bedürfen der Schriftform.

3.2 Aufträge werden unter Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Berufsausübung durch qualifizierte Mitarbeiter oder durch den An autorisierte Service Partner ausgeführt. Die Auswahl der eingesetzten Mitarbeiter und Service-Partner bleibt dem AN vorbehalten.

3.3 Die Arbeiten werden in dem Maß, wie eine ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages erforderlich, beim AG oder beim AN durchgeführt. Der AG ist gegenüber den Mitarbeitern des AN nicht weisungsbefugt.

3.4 Der AN ist berechtigt die Leistungen in angemessenen Teilen zu leisten, solange diese für den AG keinen unzumutbaren zusätzlichen Aufwand zur Folge haben.

3.5 Wird durch die vom An erbringende Leistung, insbesondere durch Änderung, Erweiterungen,Aktualisierungen, etc.,an einer Anlage oder Maschine die jeweils Landesspezifische Betriebserlaubnis beeinträchtigt, so ist der AG dazu verpflichtet die nötigen Maßnahmen durchführen zu lassen um die jeweilige Betriebserlaubnis wieder zu erlangen. Die Verantwortung und die Kosten für solche Maßnahmen trägt der AG.



4 ZAHLUNG   
 
4.1 Rechnungen über erbrachte Leistungen sind nach Rechnungsstellung sofort und ohne Abzug zahlbar.

4.2 Vereinbarte Zahlungsfristen sind nur dann eingehalten, wenn der zu zahlende Betrag dem AN am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. Nimmt der AN Schecks als Zahlungsmittel an und werden diese unverzüglich eingereicht, gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck vorbehaltlos eingelöst ist.

4.3 Bei Zahlungsverzug des AG ist der AN berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen, es sei denn, der AG weist einen niedrigeren Schaden nach. Der AN behält sich vor, einen weiteren Schaden geltend zu machen.

4.4 Bei AG, deren Kreditverhältnisse dem AN nicht bekannt sind, kann die Leistung auch gegen Vorauszahlung verlangt werden. Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des AG, insbesondere bei Zahlungsrückstand, Zahlungseinstellung, bei Nachsuchung um einen Vergleich oder um ein Moratorium seitens des AG wird die gesamte Forderung von DLS-Nief fällig. Der AN kann in diesem Fall Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen und eingeräumte Zahlungsziele widerrufen.

   


5 GEWÄHRLEISTUNG

5.1 Die vom AN geschuldeten Lieferungen und Leistungen werden sorgfältig und fachgerecht nach dem jeweiligen Stand der Technik sowie den einschlägigen Sicherheitsvorschriften von Fachkräften erbracht.  


5.2 Beanstandungen wegen Mängeln jeglicher Art sind vom AG sofort zu rügen, spätestens jedoch innerhalb von zwei (2) Wochen nach Fertigmeldung durch den AN. Die Rüge hat die Mängel im einzelnen zu bezeichnen und schriftlich zu erfolgen.



6 HAFTUNG


6.1 Der AN ist bereit,die Ware auf Kosten des AG zu versichern, wenn dieser eine Transportversicherung begehrt. Ansonsten ist es Sache des AG, für eine derartige Versicherung Sorge zu tragen.


6.2 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des AG (im folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.  

6.3 Ziffer 6.1 gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des AG ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden


  

7 RÜCKTRITT / KÜNDIGUNG

7.1 Wird die Lieferung oder Leistung aus Gründen, die der AN zu vertreten hat, nachträglich unmöglich, ist der AG zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei teilweiser Unmöglichkeit ist er zum Rücktritt hinsichtlich des Teils der vertraglichen Leistungen berechtigt, dessen Erfüllung unmöglich geworden ist. Hat die teilweise Erfüllung des Vertrages für den AG kein Interesse mehr, kann er vom Vertrag insgesamt zurücktreten. Ansprüche auf Schadensersatz stehen dem AG in solchen Fällen nur unter den in Nr. 6 genannten Voraussetzungen zu.

7.2 Hat der AN die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung nicht zu vertreten, wird der Vertrag, soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist, einverständlich angepasst. Anderenfalls können beide Vertragsparteien vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.

7.4 Wird die Lieferung oder Leistung aus Gründen, die der AG zu vertreten hat, nachträglich unmöglich oder kündigt dieser den Vertrag ohne Vorliegen eines Kündigungsrechts oder Kündigungsgrundes, hat er dem AN sämtliche entstandenen Aufwendungen, Kosten und sonstige mittelbare und unmittelbare Schäden zu ersetzen.  

8 ERFÜLLUNGORT UND GERICHTSTAND

8.1Es gilt deutsches Recht. Ist der Kunde Kaufmann oder hat seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands, wird als ausschließlicher Gerichtsstand, der Sitz von DLS-Nief, vereinbart.

8.2 Es wird die ausschließliche Anwendung des in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Rechts vereinbart. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.



9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Falls einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein sollten oder diese Geschäftsbedingungen Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.

10 SCHLUßWORT

10.1 Grundsätzlich nehmen wir alle Aufträge an ( Privat, Geschäft, Firma u.s.w.) auch solche die nicht unmittelbar in unseren Dienstleistungen beschrieben sind. Da wir "Flexibel ganz nach ihren Ansprüchen" arbeiten, sind wir für ihre Wünsche und Anregungen offen.Aufträge werden nach Prüfung und Absprache angenommen, bzw. in veränderter Form ausgeführt.    


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